Statuten
Uzwiler Fabrikenkreiselfreunde Schweiz
Verein Uzwiler Fabrikenkreiselfreunde Schweiz mit Sitz in Uzwil (SG)
1. Name und Sitz
Unter dem Namen «Uzwiler Fabrikenkreiselfreunde Schweiz» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Uzwil.
2. Zweck
Der Verein bezweckt Schutz und die dauerhafte Aufnahme des Fabrikenkreisels in den Jahreskalender von Uzwil. Des Weiteren sind wir bestrebt den Kreisel so berühmt wie irgend möglich zu machen, so dass auch andere Kalender in den Genuss eines so wahrhaft schönen Kreisel kommen.
3. Mittel
Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über die Beiträge der Mitglieder, welche jährlich von der Mitgliederversammlung festgelegt werden.
4. Mitgliedschaft
Aktivmitglied mit Stimmberechtigung kann jede natürliche und juristische Person/Tier werden, die ein Interesse am Fabrikenkreisel Uzwil (SG) hat. Passivmitglied ohne Stimmberechtigung kann jede natürliche und juristische Person werden. Aufnahmegesuche sind an den Oberkreisler/die Oberkreislerin zu richten; über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
5. Erlöschen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt – bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss , Kreiselhass oder Tod – bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss, Kreiselhass oder Auflösung.
6. Austritt und Ausschluss
Ein Vereinsaustritt ist auf den ersten Vollmond des Monats möglich. Das Austrittsschreiben muss eingeschrieben mindestens vier Wochen vor der ordentlichen Generalversammlung an den Präsidenten gerichtet werden. Es sollte ausserdem mit Kreide auf die Strasse rund um den Fabrikenkreisel in Uzwil geschrieben und unterzeichnet werden. Ein Mitglied kann jederzeit ohne Grundangabe aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der Vorstand fällt den Ausschlussentscheid; das Mitglied kann den Ausschlussentscheid an die Generalversammlung weiterziehen.
7. Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
a) die Generalversammlung
b) der Vorstand
c) die Rechnungsrevisoren
8. Die Generalversammlung
Das oberste Organ des Vereins ist die Generalversammlung. Eine ordentliche Generalversammlung findet jährlich in der ersten Jahreshälfte statt. Zur Generalversammlung werden die Mitglieder einen Monat im voraus schriftlich eingeladen, unter Beilage der Traktandenliste. Die Generalversammlung hat die folgenden unentziehbaren Aufgaben:
a) Wahl bzw. Abwahl des Vorstandes sowie der Rechnungsrevisoren
b) Festsetzung und Änderung der Statuten
c) Abnahme der Jahresrechnung und des Revisorenberichtes
d) Beschluss über das Jahresbudget
e) Festsetzung des Mitgliederbeitrages
f) Behandlung der Ausschlussrekurse
An der Generalversammlung besitzt jedes Mitglied eine Stimme; die Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr. Passivmitglieder werden zur Generalversammlung eingeladen, besitzen jedoch kein Stimmrecht.
9. Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen, nämlich dem Oberkreisel und dem Nebenkreisel.
10. Die Revisoren
Die Generalversammlung wählt jährlich zwei Rechnungsrevisoren, welche die Buchführung kontrollieren und mindestens einmal jährlich eine Stichkontrolle durchführen.
11. Unterschrift
Der Verein wird verpflichtet durch die Kollektivunterschrift des Präsidenten zusammen mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes.
12. Haftung
Für die Schulden des Vereins haftet kein Vereinsmitglied. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
13. Statutenänderung
Die vorliegenden Statuten können abgeändert werden an der GV durch Zustimmung durch OK/NK sowie einfaches Mehr.
14. Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann nur gemeinsam mit allen an der Versammlung anwesenden Mitgliedern beschlossen werden, wenn 50% aller Mitglieder an der Versammlung teilnehmen. Nehmen weniger als 50% Mitglieder an der Versammlung teil, ist innerhalb eines Monats eine zweite Versammlung abzuhalten. An dieser Versammlung kann der Verein auch dann mit einfacher Mehrheit aufgelöst werden, wenn weniger als 50% der Mitglieder anwesend sind. Bei einer Auflösung des Vereins ist das Vermögen in ein Abschussfest auf dem Fabrikenkreisel in Uzwil zu investieren.
15. Inkrafttreten
Diese Statuten sind an der Gründungsversammlung vom 06.03.2020 angenommen worden und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.
16. Soziale Medien
Die Verantwortlichen für die Sozialen Medien sind P.C.W. und D.J.
17. Vereinsfeste
Wir streben eine jährliche Huldigung des Kreisels vor Ort in Uzwil an.
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Vorsitzender Oberkreisel: A.F.B.
Vorsitzender Nebenkreiselin: L.B.
Buchführung: T.A.
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Revisoren: P.C.W. und F.D.
Die Protokollführer: N.E.
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Forcierender Meinungsbildungsminister: F.D.
Pressesprecher: P.C.W.
IT-Verantwortlicher: A.F.B.
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Vereins-VIP: L.B.
Vereins-VIW: R.P.
Design-Nadesh: N.M.
Schnapsideenverantwortlicher: S.H.
Beratender Berater: N.E.
Kreiselmediziner usw.: K.E.
Social-Media Verantwortliche: D.J.
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Auswärtiges Amt Deutschland: H. und C. G.
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beschlossen am: 06.03.2020
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